Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels Wasserburg zu Gommern
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das auf Antrag des Gastes das Zimmer oder das Apartment bestellt und zugesagt wurde – oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, unabhängig davon, für welche Dauer er abgeschlossen wurde.
- Kann der Vermieter das Zimmer oder die Ferienwohnung nicht bereitstellen, ist er verpflichtet, dem Gast Schadensersatz zu leisten.
- Nimmt der Besteller/Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen – abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Nach Erfahrungswerten betragen diese Einsparungen bei Apartments, Ferienwohnungen und Zimmern ohne Frühstück 10 % des Übernachtungspreises, bei Zimmern mit Frühstück 20 %, bei Halbpension 30 % und bei Vollpension 40 % des Hotelpreises.
- Der Vermieter ist nach Treu und Glauben verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Zimmer bzw. Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Besteller/Gast für die Dauer des Vertrags den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
- Bei Reservierungen kann der Vermieter mit der Bestätigung der Buchung eine Vorauszahlung verlangen, mindestens den Betrag für die erste Übernachtung.
- Der gesamte Mietpreis sowie eventuell gebuchte Zusatzleistungen werden nach der aktuell geltenden Preisliste berechnet und sind ohne Abzug spätestens am Anreisetag im Voraus zu bezahlen. Wird der fällige Betrag nicht sofort bezahlt, stehen dem Vermieter pro Reservierung eine Bearbeitungspauschale von 10,00 Euro sowie bis zur vollständigen Bezahlung Verzugszinsen von 4 % pro Jahr über dem üblichen Zinssatz zu. Darüber hinaus steht dem Vermieter pro Mahnung eine Aufwandspauschale von 3,00 Euro zu.
- Zahlungen vor Ort können in bar und mittels Karte geleistet werden.
- Der Besteller/Gast hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.
- Der Gast verpflichtet sich, alle nicht angemeldeten Personen – insbesondere Besucher – vor dem Betreten des Hauses beim Vermieter anzumelden. Er darf seine Besucher zu den üblichen Zeiten in den Aufenthaltsräumen des Hotels treffen. Der Aufenthalt von Besuchern im Zimmer des Gastes ist nicht gestattet, auch nicht für kurze Zeit. Bei Zuwiderhandlung kann der Vermieter den Mietpreis entsprechend der zusätzlichen Personenanzahl tageweise erhöhen.
- Der Besteller/Gast darf die gebuchten Zimmer nicht an andere, nicht angemeldete Personen überlassen, selbst wenn der bezahlte oder reservierte Zeitraum noch nicht abgelaufen ist.
- Reist der Gast nicht am vereinbarten Anreisetag bis zur vereinbarten Zeit an, geht der Vermieter davon aus, dass der Gast/Besteller von der bestätigten Reservierung zurückgetreten ist. Eine Anreise nach 18:00 Uhr ist nicht möglich. Danach ist der Vermieter berechtigt, das Zimmer bzw. die Zimmer für den gesamten Reservierungszeitraum anderweitig zu vergeben.
- Am Anreisetag stehen dem Gast die reservierten Zimmer ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr freizumachen, andernfalls werden dem Gast die Kosten für eine weitere Übernachtung berechnet.
- Der Gast hat eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber sämtlichen Einrichtungsgegenständen des Hotels und hat im Rahmen der überlassenen Unterkunft für einen schonenden und bestimmungsgemäßen Gebrauch zu sorgen. Insbesondere dürfen im Sanitärbereich keine Fremdgegenstände (z. B. Hygieneartikel, Babywindeln, Obst- oder Speisereste oder andere blockierende Gegenstände) über die Toilette entsorgt werden, da dies in der Regel zu Verstopfungen in den Rohren und zum Ausfall der nachgeschalteten Hebewerke führt. Des Weiteren ist das Tragen von Straßen- oder Arbeitsschuhen im gesamten Haus untersagt; der Vermieter stellt bei Bedarf passende Schuhe für den Aufenthalt zur Verfügung. Bei nicht bestimmungsgemäßer Nutzung der Einrichtungsgegenstände, vertragswidrigem Gebrauch des Zimmers oder Verstoß gegen die Hotel- oder Hausordnung steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Reist der Gast deshalb vorzeitig ab, befreit ihn dies nicht von der Zahlungspflicht nach Absatz 4 für den verbleibenden Reservierungszeitraum.
- Fallen dem Gast bei bestimmungsgemäßer Nutzung Mängel auf, insbesondere im Bereich seines Zimmers, sind diese unverzüglich anzuzeigen, damit der Vermieter die Gelegenheit hat, sie kurzfristig zu beheben. Ein Mangel, der erst bei der Abreise geltend gemacht wird, führt nicht zu einer Minderung des Zimmerpreises, wenn er dem Vermieter zuvor nicht bekannt war. Eigenmächtige Versuche der Mängelbeseitigung durch den Gast, insbesondere an elektrischen und elektronischen Geräten, sind strengstens untersagt und führen in der Regel zu Schadensersatzforderungen. Keines der zur Verfügung gestellten elektrischen und elektronischen Geräte darf vom Gast verändert oder gar geöffnet werden.
- Der Gast/Besteller haftet für alle materiellen Schäden sowie für Entwendungen bzw. Zerstörungen von Ausstattungsgegenständen und technischen Anlagen des Hotels, die durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Besucher/Gäste entstanden sind. Dem Gast ist es nicht erlaubt, Ausstattungsgegenstände jeglicher Art zu verändern, zu entfernen, auszutauschen oder mitzunehmen – auch nicht vorübergehend –, ohne vorher die Zustimmung des Vermieters eingeholt zu haben.
- Aus Gründen des Brandschutzes ist es ausdrücklich verboten, in den Hotelzimmern elektrische Tauchsieder, elektrische Bügeleisen und andere ähnliche Geräte zu benutzen, die nicht zur Zimmerausstattung gehören. Ebenso gilt in allen Räumen, Treppenhäusern und Gängen des Hotels ein absolutes Rauchverbot. Sollte dennoch im Hotelzimmer oder Appartements geraucht werden, behält sich das Hotel vor, vor Ort 150,00 € für eine Zusatzreinigung zu berechnen.
- Die Hausordnung – dem Gast durch Aushang im Rezeptionsbereich bekannt gemacht – wird in die vorstehende Hotelordnung einbezogen und ist für alle Gäste verbindlich. Bei groben, insbesondere aber bei bewussten Verstößen gegen die Hausordnung steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Reist der Gast deshalb vorzeitig ab, befreit ihn dies nicht von der Zahlungspflicht nach Absatz 4 für den verbleibenden Reservierungszeitraum.
- Mit der Übermittlung seiner Daten willigt der Besteller/Gast ein, dass diese elektronisch gespeichert werden. Die übermittelten persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Buchung, Reservierung und Rechnungsstellung gespeichert.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Vermieters. Es gilt deutsches Recht.